Skipassinfo (AGB)
- Ausflugskarte
An Gäste, die eine Alpinskiausrüstung mit sich führen, wird keine Ausflugskarte ausgegeben, sie gilt für Fußgänger!
- Altersbegrenzung
Den ermäßigten Tarif für Kinder und Jugendliche gewähren wir für Fahrgäste vom 10. bis vollendetem 15. Lebensjahr, für Versehrte (60 % Invalidität) und für SKILEHRER mit GÜLTIGER JAHRESMARKE (Intermarke)
- Beförderungsbedingungen
Mit dem Kauf des Fahrausweises anerkennt der Gast die Beförderungsbedingungen, die in den Liftstationen in vollem Umfang veröffentlicht sind.
- Einfachfahrt
Für die Berg- und Talfahrt mit dem PITZEXPRESS (nur eine Strecke) kann eine Einfachkarte nur zwischen dem 1.6. und 30.9. eines Jahres gelöst werden. Für die PITZ PANORAMABAHN werden keine Einfachkarten ausgegeben.
- Gruppenermäßigung
FÜR GRUPPEN AB 20 PERSONEN (mit der gleichen Kartenart) gewähren wir beim Kauf der Karten durch den Gruppenleiter einen Gruppenrabatt. Gruppenkarten erhalten Sie nur an der Hauptkassa, dort geben wir Ihnen gerne entsprechende Tarifauskünfte.
- Kinderfreundlichkeit – Bambinifreipass
KINDER UNTER 10 JAHRE fahren in Begleitung eines Elternteiles FREI. Sie erhalten an der Kassa GEGEN VORLAGE EINES KINDERAUSWEISES einen BAMBINIFREIPASS.
- Rückvergütung
Bei SPORTUNFÄLLEN erfolgt eine Rückvergütung in Form einer GUTSCHRIFT nur dann, wenn der Skipass (Mindestgültigkeit 2 Tage) unverzüglich an der Hauptkassa Talstation hinterlegt wird. Als Benützungstage gelten die Tage von der Ausstellung bis zur Hinterlegung des Skipasses. Es ist also nicht der Tag des Unfalles, sondern der Zeitpunkt der Hinterlegung für eine Gutschrift maßgebend. Ein ärztliches Zeugnis ist für die Beanspruchung einer Gutschrift unbedingt vorzulegen. In begründeten Fällen kann das ärztliche Zeugnis auch am Folgetag hinterlegt werden. Ein nachträglicher Umtausch gegen einen anderen Skipass, die Übertragung auf andere Personen, die Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer sind nicht möglich. Der Anspruch auf Gutschrift gilt nur für das Unfallopfer, für mitreisende Familienangehörige und Begleitpersonen ist er ausdrücklich ausgeschlossen!
- Schwarzfahrer sehen wir nicht gern…
Wer bei einer stichprobenartigen Kontrolle im Skigebiet ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wird, hat sofort das fünffache des Tagestarifes zu zahlen und mit polizeilicher Anzeige zu rechnen. Wir haben Vertrauen zu unseren Gästen, wenn es jedoch missbraucht wird, müssen wir eine Strafe veranlassen.
- Skipässe sind prinzipiell nicht übertragbar
Der Versuch, einen Skipass an einen anderen Gast zu übertragen wird bereits als Missbrauch angesehen und zur Anzeige gebracht. Unser Personal ist berechtigt missbräuchlich verwendete Skipässe sofort ersatzlos einzuziehen.
- Sicherheitsanordnungen
Den Anordnungen des Seilbahn- und Liftpersonals ist aus Sicherheitsgründen unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandeln wird der Fahrgast von der weiteren Beförderung ausgeschlossen. Der Skipass wird dann ersatzlos eingezogen. Bei offenkundigem PISTENROWDYTUM – Gefährdung anderer Skifahrer – ist die Betriebsleitung ebenfalls berechtigt, den Fahrausweis ersatzlos einzuziehen.
- Senioren – Invalide
Für Senioren ab dem 60. Lebensjahr bieten wir einen Fußgänger – Sondertarif an. Mit dieser Karte kann der PITZEXPRESS und die PITZ-PANORAMABAHN für eine Berg- und Talfahrt genutzt werden. Eine Benützung der übrigen Skilifte ist mit dieser Ausflugskarte nicht möglich. Für den Kauf einer Seniorenkarte ist die Vorlage eines Lichtbildausweises vor dem Kartenkauf notwendig. Für Invalide – Behinderungsgrad mindest. 60% - bieten wir den Kindertarif an.
- Stilllegung aus betrieblichen Gründen
Bei Lawinengefahr, bei Sturm, bei technischen Gebrechen sowie bei anderen Fällen höherer Gewalt ist die Betriebsleitung verpflichtet, die Anlagen zu sperren. Es besteht dann kein Anspruch auf Kostenersatz. Bei Stilllegung der Anlagen aus betrieblichen Gründen besteht KEIN RÜCKVERGÜTUNGSANSPRUCH. In Fällen einer unvorhergesehenen Abreise der Gäste besteht ebenfalls kein Rückvergütungsanspruch.
- Tarifänderungen
Die angegebenen Preise behalten Gültigkeit bis zur Veröffentlichung einer neuen Preisliste. Bei Überschneidung zwischen Tarifzeiträumen erfolgt automatisch, durch den Kassencomputer, eine Mischkalkulation.
- Tourenkarte
Die Tourenkarte kann nur von Gästen gelöst werden, die eine entsprechende Skitourenausrüstung mit sich führen. Sie berechtigt zur BERG- UND TALFAHRT mit dem PITZEXPRESS sowie zu einer EINMALIGEN SCHLEPPLIFTFAHRT. Bei Missbrauch der Tourenkarte (Wiederholungsfahrt bei Liften u.ä.) wird nachträglich und zusätzlich der volle Tagestarif eingehoben.
- Verlorene Skipässe
Für verlorene Skipässe kann kein Ersatz geleistet werden.
- Zahlung
Skipässe werden gegen Barzahlung ausgegeben. Es werden auch alle EC-Karten akzeptiert! Pistenrettungseinsätze werden von uns verrechnet und sind bar zu bezahlen.
Für den Kauf von Skipässen gelten die AGB – Gerichtsstand Innsbruck









